Ein förderungsfähiger Wasserleitungskataster muss in einem amtlichen österreichischen Koordinatensystem erstellt werden, damit einerseits ein Datenaustausch mit den Informationssystemen der Länder und des Bundes möglich ist und andererseits bereits vorhandene bzw. zu erstellende Hintergrundinformationen wie z.B. digitale Kataster, Orthofotos, Schongebiete, etc. verwendet werden können.

Die einzelnen Objekte (Leitung, Schacht, Schieber, etc.) sind im Wasserleitungskataster als solche abzubilden, die zu den Objekten zugehörigen Informationen (z.B. Dimension, Material, etc.) sind in einer Datenbank zu verspeichern.

Zur Visualisierung der geografischen Daten (Objekte) und der zugehörigen Informationen werden geografische Informationssysteme (GIS) verwendet. Ziel des Betreibers muss jedenfalls sein, die Objekte samt zugehörigen Informationen auf dem Bildschirm lagerichtig zu visualisieren um entsprechende Abfragen, Analysen und Selektionen durchführen zu können. Darüber hinaus muss auch eine grafische Anzeige der Ergebnisse der durchgeführten Abfragen, Analysen und Selektionen möglich sein.

Bei koordinativer Vermessung der oberirdischen bzw. sichtbaren Objekte ist eine den jeweiligen Rahmenbedingungen entsprechende Lage- und Höhengenauigkeit einzuhalten, welche für die Durchführung von darauf aufbauenden Planungen ausreichend ist. Über das vom Wasserleitungskataster erfasste Gebiet ist ein einheitlicher Höhenbezug -  ausgehend von einem einzigen Punkt des amtlichen Höhennetzes - herzustellen. Alle in der Natur sichtbaren Objekte (z.B. Schachtdeckel, Schieber, etc.) sind jedenfalls zu vermessen. Bei der Rekonstruktion von nicht sichtbaren Objekten sind Sperrmaße, Skizzen und analoge Bestandsdokumentationen oder aufgrabungsfreie Ortungsverfahren heranzuziehen, um eine möglichst gute Lage- und Höhengenauigkeit zu erreichen. Aus dem Informationssystem muss die Genauigkeit der Information ersichtlich sein.

Die Lage (amtliches Koordinatensystem) und Höhenangabe (absolute Höhe über Adria) der Objekte ergeben sich durch die Verspeicherung im Informationssystem. Für alle Lage- und Höhenangaben ist die Qualität der Information anzugeben. Erforderliche Hintergrundinformationen und Zusatzinformationen:

  • Digitaler Kataster
  • Naturbestand, soweit erforderlich, im Bereich der vermessenen Anlagenteile, um Sperrmaße setzen zu können
  • Straßenbezeichnung
  • Datum und Zahl der wasserrechtlichen Bewilligung der jeweiligen WV-Anlagen
  • Betreiber der WV-Anlagen
  • Eigentümer der WV-Anlage

Förderungsausmaß/Abgrenzung der Förderungsfähigkeit:
Das Ausmaß der Förderung eines digitalen Wasserleitungskatasters beträgt EUR 2,00 pro Laufmeter im Kataster digital erfasster Leitung. Die vom Bund gewährte Förderung darf nicht höher als 50 % der diesbezüglichen Firmenrechnungen sein. Der Ankauf von spezieller Software ist förderfähig, nicht jedoch der Kauf von Hardware. Die Vermessung des Naturbestandes ist in dem Ausmaß förderfähig (weitergehende Vermessung der Umgebung ist kein Titel der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft), wie dies zur eindeutigen Wiederauffindung der vermessenen siedlungswasserbaulichen Objekte in der Natur unbedingt erforderlich ist (z. B. Sperrmaße von dauerhaften Punkten wie Hausecken, Zaunecken, Grenzsteinen usw.).

Der Zukauf von Datensätzen oder erforderlichen Hintergrund-Layern (z.B. Straßennetz, Gewässernetz, Ortofotos…) anderer Unternehmen (falls erforderlich und günstiger als Eigenerhebung) kann gefördert werden, wenn diese Datensätze dem Titel der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft zuzuordnen sind (z.B. Flächen für Bemessungsregen, Schutz- und Schongebiete, Liegenschaftsdaten für Netzbestandteile). Weitere im Zusammenhang mit der Erstellung eines Wasserleitungskataster und nicht als Mindestanforderung definierte Maßnahmen, wie hydraulische Berechnungen oder die Erfassung von Hausanschlussleitungen sowie Schutz- und Schongebieten können den förderfähigen Firmenleistungen zugeordnet werden. Die Erstellung eines Sanierungskonzeptes zur Festlegung, welche Leitungsabschnitte mit welchem Verfahren und zu welchem Zeitpunkt saniert werden, ist nicht Teil der Wasserleitungskataster-Förderung, sondern ist bereits dem Bereich Sanierung zuzuordnen.

Bei der Einreichung ist neben den ausgefüllten Formblättern der KPC ein technischer Kurzbericht beizulegen (enthält u. a. das Gesamtkonzept, die Definition der Anforderungen und die getroffenen Festlegungen für die Erstellung des Wasserleitungskatasters, verwendete Systeme, Art der Zustandserhebung und -bewertung, die Beschreibung des Leistungsumfangs des gegenständlichen Förderungsantrags, die vorgesehene technische und zeitliche Umsetzung dieses und allfällig weiterer „Bauabschnitte“ u.a.m.).
Bei der Endabrechnung sind als Dokumentation diverse Daten aus der Katasterdatenbank gemäß den „Formblättern zur Endabrechnung digitaler Leitungskataster“ in digitaler Form, ein Planausdruck (Übersichtslageplan) und der erstellte Wasserleitungskataster in Form von Shape-Dateien beizufügen.