Förderfähig ist die Erstellung eines digitalen Leitungskatasters für Wasserleitung oder Kanal auf Grundlage einer aktuellen Leitungszustandserhebung mittels Dichtheitskontrolle oder Kamerabefahrung.
Für den Bereich der Förderung der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft wird in Anlehnung an das ÖWAV-Regelblatt 21 ein Mindeststandard für einen digitalen Leitungskataster definiert, welcher erfüllt sein muss, um die Förderung des Leitungskatasters nach § 8 Abs. 1a der Förderungsrichtlinien kommunale Siedlungswasserwirtschaft zu erlangen.
Im konkreten Einzelfall wird der Anlageneigentümer bzw. -betreiber Quantität und Qualität des digitalen Leitungskatasters seinen spezifischen Bedürfnissen und Anforderungen entsprechend definieren und gegebenenfalls gegenüber dem hier beschriebenen Mindeststandard ausweiten (im "Technischen Bericht" darzustellen).
Der Fördernehmer hat für eine laufende Aktualisierung des Leitungskatasters zu sorgen.
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Seit 1. September 2008 ist in 27 Gemeinden des Mostviertels die neue Bauplatzbörse online.
Auf Initiative des Gemeindeverbandes für Abgabeneinhebung im Bezirk Amstetten wurde gemeinsam mit dem Gemeindeverband für Umweltschutz in der Region Amstetten ein äußerst innovatives Projekt gestartet:
Technische Realisierung:
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