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Dellach im Drautal setzt auf GeoMedia Smart Client

Dellach im Drautal setzt von nun an auf GeoMedia Smart Client und nutzt einen digitalisierten Wasserleitungskataster.

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Kanalkataster

Kataster digitalisieren. Förderungen lukrieren.

Digitaler Kanalkataster für österreichische Gemeinden: Fördervoraussetzung ab 2026

Ein digitaler Kanalkataster dokumentiert das gesamte Kanalnetz einer Gemeinde – Leitungen, Schächte, Schieber und Sonderbauwerke – lagegenau in einem amtlichen österreichischen Koordinatensystem und mit allen zugehörigen Sachdaten in einer GIS-Datenbank. Für österreichische Städte und Kommunen ist ein förderfähiger digitaler Kanalkataster nicht nur Voraussetzung für die Bundes- und Landesförderung der Siedlungswasserwirtschaft, sondern seit 1. Jänner 2026 auch verbindliche Mindestanforderung für die Förderung von Kanalsanierungen. GISquadrat erstellt und pflegt digitale Kanalkataster für Gemeinden, Verbände und Genossenschaften in ganz Österreich – von der Vermessung bis zur laufenden Wartung in GeoMedia Smart Client.

Warum ist ein digitaler Kanalkataster ab 2026 Pflicht für Sanierungsförderungen?

Mit den Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft gilt seit 1.1.2026 ein neues Mindestkriterium: Für die Förderung von Reinvestitionsmaßnahmen (Kanalsanierungen) muss ein Leitungsinformationssystem über alle Leitungsabschnitte vorliegen, die älter als fünf Jahre sind. Die bisherige Geringfügigkeitsgrenze für Netze unter 10.000 Laufmetern bleibt zwar bestehen, betrifft aber nur kleine Netze – für die meisten österreichischen Gemeinden ist ein vollständiger digitaler Kanalkataster damit faktisch zur Grundvoraussetzung für jede geförderte Sanierung geworden. Neu ist außerdem, dass Trinkwasser-, Niederschlagswasser- und Schmutz-/Mischwasserleitungen getrennt betrachtet werden können, was die Umsetzung für Gemeinden mit gemischten Netzen erleichtert. Wer eine Sanierung plant, sollte den digitalen Kanalkataster daher frühzeitig – idealerweise vor Einreichung des Reinvestitionsplans – abschließen.

Wie wird ein digitaler Kanalkataster in Österreich gefördert?

Die Bundesförderung für die Erstellung eines digitalen Kanalkatasters beträgt EUR 2,00 pro digital erfasstem Laufmeter Leitung, maximal jedoch 50 % der förderfähigen Firmenrechnungen. Zusätzlich gewähren die Bundesländer eigene Landesförderungen mit unterschiedlichen Sätzen – etwa 10 % der Investitionskosten in der Steiermark oder 10 % bzw. bis zu 0,40 Euro pro Laufmeter in Oberösterreich. Die Steiermark hat mit 1. Jänner 2026 zudem neue, aktualisierte Förderungsrichtlinien in Kraft gesetzt. Förderfähig ist der Ankauf spezieller Software, nicht jedoch von Hardware; auch der Zukauf notwendiger Hintergrunddaten wie Straßennetz, Gewässernetz oder Schongebiete kann anerkannt werden, sofern diese der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft zuzuordnen sind.

Wer kann eine Förderung für den Kanalkataster beantragen?

Antragsberechtigt sind im Wesentlichen Gemeinden, Wasser- und Abwasserverbände sowie Genossenschaften. Der Förderungsantrag ist gemeinsam mit den ausgefüllten Formblättern der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) sowie einem technischen Kurzbericht einzureichen, der Gesamtkonzept, Systemwahl, Art der Zustandserhebung und den vorgesehenen Leistungsumfang beschreibt. Bei der Endabrechnung sind die Katasterdaten gemäß den KPC-Formblättern, ein Übersichtslageplan sowie der fertige Kanalkataster als Shape-Dateien vorzulegen.

Welche Mindestanforderungen gelten für einen förderfähigen Kanalkataster?

Grundlage der Mindestanforderungen ist das ÖWAV-Regelblatt 40 (Wasser und Abwasser). Die wichtigsten Anforderungen im Überblick:

  • Amtliches Koordinatensystem: Nur so ist der Datenaustausch mit Informationssystemen der Länder und des Bundes sowie die Nutzung vorhandener Hintergrunddaten (Orthofotos, Schongebiete, digitale Kataster) möglich.
  • Objekt- und Sachdatenerfassung: Leitungen, Schächte und Schieber werden als Objekte abgebildet, zugehörige Informationen wie Dimension und Material in einer Datenbank gespeichert.
  • Lage- und Höhengenauigkeit: Alle sichtbaren Objekte (z. B. Schachtdeckel) sind zu vermessen, nicht sichtbare Objekte werden anhand von Sperrmaßen, Skizzen oder aufgrabungsfreien Ortungsverfahren rekonstruiert.
  • Zustandserhebung: Die Zustandsbewertung der Kanalrohre erfolgt üblicherweise per Kanal-TV-Untersuchung, die Schachtinspektion durch visuelle Vor-Ort-Kontrolle. Liegt die letzte Zustandserhebung weniger als 10 Jahre zurück, kann eine neuerliche Erhebung entfallen.

Wie funktioniert der Datenaustausch über ISYBAU XML?

Durch die Integration des ISYBAU-Austauschformats in GeoMedia Smart Client läuft der Datenaustausch zwischen den beteiligten Dienstleistern – Zivilingenieuren, Kanal-Inspekteuren und der Gemeinde – standardisiert und weitgehend automatisiert ab. Möglich sind unter anderem:

  • Import und Export von ISYBAU-XML-Daten
  • Plausibilitätsprüfung der XML-Dateien
  • Automatisierte vorläufige Zustandsklassifizierung nach ISYBAU
  • Generierung von Schadensplänen
  • Übernahme der fachlichen Zustandsbewertung des Fachingenieurs
  • Laufende Wartung der Daten im Modul GeoMedia Smart Client Kanalwartung

 

Wie unterstützt GISquadrat österreichische Gemeinden bei der Erstellung eines digitalen Kanalkatasters?

GISquadrat begleitet Gemeinden, Verbände und Genossenschaften von der Vermessung über die Zustandserhebung bis zur laufenden Pflege des digitalen Kanalkatasters in GeoMedia Smart Client und M.App Enterprise. Als langjähriger Partner für GIS-Projekte in Österreich unterstützt GISquadrat außerdem bei der technischen Antragstellung für Bundes- und Landesförderungen sowie bei der fristgerechten Umstellung auf die seit 2026 geltenden Mindestanforderungen für Sanierungsförderungen. Kontaktieren Sie eines der drei Regionalbüros in Wien, Weiz oder Klagenfurt für ein unverbindliches Erstgespräch.