Digitaler Wasserleitungskataster für österreichische Gemeinden: Fördervoraussetzung ab 2026
Ein digitaler Wasserleitungskataster dokumentiert das gesamte Trinkwassernetz einer Gemeinde – Leitungen, Schieber, Hydranten und Sonderbauwerke – lagegenau in einem amtlichen österreichischen Koordinatensystem und mit allen zugehörigen Sachdaten in einer GIS-Fachschale. Für österreichische Städte und Kommunen ist er nicht nur Voraussetzung für die Bundes- und Landesförderung der Siedlungswasserwirtschaft, sondern seit 1. Jänner 2026 auch verbindliches Mindestkriterium für die Förderung von Sanierungen im Trinkwassernetz. GISquadrat erstellt und pflegt Wasserleitungskataster für Gemeinden, Verbände und Wasserversorger in ganz Österreich – von der Vermessung bis zur laufenden Wartung in GeoMedia Smart Client.
Was ist ein digitaler Wasserleitungskataster?
Im Wasserleitungskataster werden alle Objekte des Trinkwassernetzes – Leitungen, Schieber, Hydranten und Bauwerke – als eigene Objekte abgebildet; zugehörige Informationen wie Dimension oder Material werden in einer Datenbank gespeichert. Zur Visualisierung der geografischen Daten und Sachinformationen kommen geografische Informationssysteme (GIS) zum Einsatz. Ziel ist, dass der Betreiber alle Objekte samt Informationen lagerichtig auf dem Bildschirm darstellen und darauf aufbauend Abfragen, Analysen und Selektionen durchführen kann – etwa im Rahmen einer Wasserleitungskatasteranalyse mit GeoMedia Smart Client.
Wie wird ein digitaler Wasserleitungskataster in Österreich gefördert?
Die Bundesförderung für einen digitalen Wasserleitungskataster beträgt EUR 2,00 pro digital erfasstem Laufmeter Leitung, maximal jedoch 50 % der förderfähigen Firmenrechnungen. Zusätzlich gewähren die Bundesländer eigene, unterschiedlich hohe Landesförderungen. Förderfähig ist der Ankauf spezieller Software, nicht jedoch von Hardware; ebenso kann der Zukauf notwendiger Hintergrunddaten (Straßennetz, Gewässernetz, Orthofotos) anerkannt werden, sofern diese der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft zuzuordnen sind – etwa Flächen für Bemessungsregen oder Schutz- und Schongebiete. Hydraulische Berechnungen und die Erfassung von Hausanschlussleitungen zählen ebenfalls zu den förderfähigen Firmenleistungen, sofern sie nicht als eigenes Sanierungskonzept zu werten sind – dieses fällt bereits in den Förderbereich Sanierung.
Warum ist ab 2026 ein Leitungsinformationssystem Pflicht für Netzsanierungen?
Seit 1.1.2026 gilt ein neues Mindestkriterium für Reinvestitionsförderungen: Für Sanierungsmaßnahmen im Leitungsnetz muss ein Leitungsinformationssystem über alle Leitungsabschnitte vorliegen, die älter als fünf Jahre sind. Die bisherige Geringfügigkeitsgrenze für Netze unter 10.000 Laufmetern bleibt bestehen, betrifft in der Praxis aber nur wenige kleine Versorger. Neu ist zudem, dass Trinkwasserleitungen und Abwasserleitungen getrennt betrachtet werden können – wer also zunächst nur sein Trinkwassernetz digitalisiert, erfüllt die Fördervoraussetzung bereits für anstehende Wassernetzsanierungen, unabhängig vom Stand des Kanalkatasters.
Welche Mindestanforderungen gelten für einen förderfähigen Wasserleitungskataster?
Grundlage der Mindestanforderungen ist das ÖWAV-Regelblatt 40 (Wasser und Abwasser). Zentrale Punkte:
- Amtliches Koordinatensystem: Voraussetzung für den Datenaustausch mit Ländern und Bund sowie die Nutzung vorhandener Hintergrunddaten.
- Lage- und Höhengenauigkeit: Sichtbare Objekte wie Schachtdeckel und Schieber werden vermessen, nicht sichtbare anhand von Sperrmaßen, Skizzen oder aufgrabungsfreien Ortungsverfahren rekonstruiert; ein einheitlicher Höhenbezug ist für das gesamte erfasste Gebiet herzustellen.
- Sonderbauwerke: Der Zustand von Hochbehältern, Brunnen, Quellen, Schächten und Pumpwerken ist zu erheben und die Erhebungsmethode zu dokumentieren.
- Zustandserhebung über Wasserverlustanalyse: Die gebietsorientierte Zustandserhebung erfolgt primär über die Wasserverlustanalyse; ab einem Wasserverlust von 20 % ist eine Detailprüfung durchzuführen. Liegt die letzte Zustandserhebung weniger als 10 Jahre zurück, kann eine neuerliche Erhebung entfallen.
Wer kann eine Förderung für den Wasserleitungskataster beantragen?
Antragsberechtigt sind im Wesentlichen Gemeinden, Wasserversorger und Genossenschaften. Bei der Einreichung sind neben den ausgefüllten Formblättern der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) ein technischer Kurzbericht mit Gesamtkonzept, Systemwahl und Erhebungsmethode sowie bei der Endabrechnung die Katasterdaten, ein Übersichtslageplan und der fertige Wasserleitungskataster als Shape-Dateien vorzulegen.
Wie unterstützt GISquadrat österreichische Gemeinden bei der Erstellung?
GISquadrat begleitet Gemeinden, Verbände und Wasserversorger von der Vermessung über die Zustandserhebung bis zur laufenden Wartung des digitalen Wasserleitungskatasters – etwa mit dem M.App Enterprise Mobile Wasserwartungsbuch oder dem Plug-in Leitungsverfolgung Wasser in GeoMedia Smart Client. Ergänzend unterstützt GISquadrat bei der technischen Antragstellung für Bundes- und Landesförderungen sowie bei der fristgerechten Umsetzung der seit 2026 geltenden Mindestanforderungen für Sanierungsförderungen. Kontaktieren Sie eines der drei Regionalbüros in Wien, Weiz oder Klagenfurt für ein unverbindliches Erstgespräch.




